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Arbeitsgruppe im BDIH arbeitet an einem Qualitätszeichen für Ayurveda-Produkte

01.11.2008 | In der Arbeitsgruppe Ayurveda im BDIH treffen sich seit 2007 Vertreter von Herstellern und Vertriebsgesellschaften ayurvedischer Produkte aus verschiedenen europäischen Ländern, deren Absatzmarkt innerhalb der EU liegt. Zweck der Arbeitsgruppe ist die Sicherung der Verkehrsfähigkeit der Produkte innerhalb der EU und deren Qualitätssicherung zum Schutz des Verbrauchers.

Der BDIH (Bundesverband Deutscher Industrie und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel e.V.) reagierte mit der Einrichtung der AG Ayurveda auf die Problematik der Verkehrsfähigkeit von ayurvedischen Produkten innerhalb der EU und die Komplexität der gesetzlichen Vorschriften, von denen ayurvedische Produkte im besonderen betroffen sind. Neben dem allgemeinen Lebensmittelrecht ergeben sich weitreichende Konsequenzen aus der
Nahrungsergänzungsmittelverordnung, der europäischen Novel Food Verordnung und dem deutschen Zusatzstoffrecht.

Über die Vorschriften und ihre aktuellen Änderungen im EU-Recht und den Besonderheiten im deutschen Recht informiert der Verband in Rechtsseminaren, die auch für Nicht-Mitglieder offen sind.

In den Sitzungen der AG Ayurveda bringen die Unternehmen ihr Fachwissen über Ayurveda-Produkte und deren Bestandteile ein. In Zusammenarbeit mit den Verbandsanwälten werden die Hürden und Lücken für die Verkehrsfähigkeit der Produkte herausgearbeitet und fließen in einen Maßnahmenplan ein. Der BDIH, selbst Mitglied im EHPM, dem Europäischen Verband der Hersteller von Gesundheitsprodukten in Brüssel, wird über diesen kontinuierlich informiert und setzt sich dort für die Belange seiner Mitglieder ein.

Bei ihrer Sitzung am 10. September hat die AG Ayurveda im BDIH beschlossen in mehreren Schritten ein Qualitäts- und Kontrollzeichen für ayurvedische Produkte zu erarbeiten. Das Zeichen soll für die Verbraucher die Sicherheit von Ayurveda Produkten und die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften garantieren. Als erstes will die Arbeitsgruppe an einem unabhängigen Kontrollverfahren zur Einhaltung der Grenzen von Schwermetallen, die Brüssel für Nahrungsergänzungsmittel festgesetzt hat, arbeiten.

Der BDIH kann durch sein Kontrollzeichen „Kontrollierte Natur Kosmetik“ auf eine langjährige Erfahrung in der Erarbeitung von Richtlinien und deren Umsetzung in ein Kontrollzeichen zurückgreifen.

 

09.10.2008
Presse Service Ayurveda,
Hrsg. Iris Hüttner (V.i.S.d.P.)
Briefanschrift:
Postfach 86 01 25,
D-81628 München

E-Mail: psa@psa-online.eu
Web: www.psa-online.eu


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