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PRESSEMITTEILUNG: Information zum Zertifikatslehrgang „Ayurveda-Praktiker (IHK)“

PRESSEMITTEILUNG: Information zum Zertifikatslehrgang „Ayurveda-Praktiker (IHK)“

03.07.2007 | Seit der Bekanntgabe der IHK Saarland und ihres Bildungspartners, Zertifikatslehrgänge zum „Ayurveda-Praktiker (IHK)“ für bereits ausgebildete Ayurveda-Praktizierende anzubieten, ist eine neue Dynamik in die Diskussion über Qualitätsnachweise, öffentlich-rechtliche Berufsanerkennung und Krankenkassenzulassung gekommen.

 


„Das Vorhaben der IHK, eine externe Prüfungsstelle sowie anerkannte Qualitätskriterien für Ayurveda-
Praktizierende zu erstellen, soll dem Schutz von Verbrauchern und qualifizierten Ayurveda-Anbietern dienen.“ So betonte Dipl.-Ing. Gerd Müller, IHK Saarland, bei einem Informationsvortrag am 19. Mai 2007 zum neuen Berufsbild und Weiterbildungskonzept „Ayurveda-Praktiker (IHK)“, in dem er ausführlich über das öffentlich-rechtliche Verfahren zur Anerkennung eines neuen Berufes informierte.
Ebenfalls beim Vortrag anwesend waren u. a. die VEAT-Vorstandsmitglieder Dr. med. Ludwig Kronpaß, Petra Brattinger und Kerstin Rosenberg.

Folgende Fakten konnten die zahlreichen Veranstaltungsteilnehmer dem Vortrag entnehmen:
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt Aus- und Weiterbildungen in der Wirtschaft. Die IHK´n sind
dafür zuständig und nehmen sich zahlreicher Berufsbilder in den verschiedensten Berufszweigen an.
Da der „Ayurveda-Praktiker (IHK)“ nicht auf der Ebene eines medizinischen Gesundheitsberufes angesiedelt ist – es wäre sonst das 1. med. Staatsexamen notwendig - handelt es sich um einen Wellness-Beruf im Dienstleistungssektor (ähnlich dem eines Fitnessfachwirts), der alle gesundheitsfördernden Maßnahmen und Behandlungen zur Entspannung, Regeneration und Prävention abdeckt, von Existenzgründern ausgeübt wird und in Wirtschaftsbetrieben Anwendung findet.

Um einen neuen Beruf zur beruflichen Anerkennung mit der IHK zu führen, sind folgende Schritte notwendig:

1. Entwicklung eines Konzeptes
2. Kooperation Bildungspartner / IHK
3. Erfolgreiche Umsetzung als IHK-Zertifikatslehrgang
4. Entwicklung einer Rechtsvorschrift nach BBiG regional
5. Vorlage und Genehmigung des BBA
6. Abstimmung mit BM / Gewerkschaften überregional
7. Entwicklung eines Weiterbildungsberufes mit dem BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung)

Für den neuen Ayurveda-Beruf befindet sich das Verfahren zurzeit in der 3. Stufe:
Im Anschluss an den ersten IHK-Zertifikatslehrgang zum „Ayurveda-Praktiker (IHK)“, der in Kooperation mit dem Bildungspartner der IHK Saarland – der W+W Yoga und Ayurveda GmbH – und dem Kompetenzpartner – Europäische Akademie für Ayurveda – stattgefunden hat, kann die Rechtsvorschrift entwickelt und ein Weiterbildungsberuf in Abstimmung mit dem BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) beantragt werden.
Diese Schritte sind bereits vorbereitet und werden nun unmittelbar nach dem ersten Zertifikatslehrgang weiter verfolgt. Das heißt, das Anerkennungsverfahren für das neue Ayurveda-Berufsbild, in dem festgelegte Ausbildungs- und Prüfungsstandards zu einer Etablierung und Anerkennung im öffentlichrechtlichen Bildungswesen führen, kann von Rechtswesen erst nach der erfolgreichen Durchführung eines Zertifikatslehrganges vorgenommen werden.
Der Zertifikatslehrgang steht allen bereits ausgebildeten Ayurveda-Anbietern offen und bereitet auf die Zertifikatsprüfung zum „Ayurveda-Praktiker (IHK)“ bei der IHK Saarland vor. Das Lehrgangsprogramm wurde in Zusammenarbeit mit der Europäischen Akademie für Ayurveda – ein von der indischen Regierung ausgezeichnetes Kompetenzzentrum für Ayurveda-Medizin und geprüftes Mitglied des von der hessischen Landesregierung initiierten Vereins „Weiterbildung Hessen e.V.“ – entwickelt, welche bei den Inhalten auch die Qualitätskriterien von Ayurveda-Verbänden im In- und Ausland (u. a. VEAT – Verband Europäischer Ayurveda-Mediziner und -Therapeuten) berücksichtigt hat.

Sobald der „Ayurveda-Praktiker“ vom BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) zu einem offiziellen Weiterbildungsberuf anerkannt wurde, können Ausbildungen für Berufsanfänger auf die anerkannten Prüfungskriterien abgestimmt werden und führen zu einem anerkannten Berufsabschluss.

Für weitere Informationen – Bildungspartner der IHK Saarland:
W+W Yoga und Ayurveda GmbH . info@w-w-ayurveda.de . www.w-w-ayurveda.de
Für inhaltliche Fachfragen – Kompetenzpartner:
Europäische Akademie für Ayurveda . info@ayurveda-akademie.org . http://www.ayurveda-akademie.org


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