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Der VEAT und seine Aufgaben

14.11.2005 | von Martina Thurner Der Verband Europäischer Ayurveda Therapeuten (VEAT) wurde im Jahr 1999 ins Leben gerufen. Er zählt mit seinen qualifiziert ausgebildeten Ayurveda-Medizinern und –TherapeutInnen, Ernährungs- und GesundheitsberaterInnen und PraktikerInnen zu dem größten Ayurveda-Verband in Europa. Der Verband hat die Aufgabe für Ayurveda-Praktizierende eine Plattform zu schaffen, von der aus sich ihr Berufsstand etablieren kann, Qualitätssicherung stattfindet und ein für viele Praktizierende sinnvoller Service entwickelt und angeboten wird.

Außerdem unterstützt der VEAT seine Mitglieder in fachlicher Hinsicht und fördert den Fortbestand von Ayurveda und die Weiterentwicklung und Anerkennung als zeitgemäßen Beruf auf der Basis einer in der Tradition verwurzelten Heil- und Lebenskunde.

Ein besonderes Anliegen des VEAT ist es, gemeinsam möglichst viele Schulen zu vereinen, um einen einheitlichen Ausbildungsstandard für Ayurveda-Praktizierende herbeizuführen und dadurch dieses Berufsbild transparent zu machen.
Ein weiteres Anliegen des VEAT ist es, die größtmögliche Qualität der VEAT-Mitglieder zu garantieren durch die Auflage einer kontinuierlichen Weiterbildung. Mit dem Ayurveda-Boom in Deutschland und Europa haben sich einige neue Organisationen gebildet, die den Markt abschöpfen wollen. Dies mag auf kurze Sicht schnelle Umsätze und Gewinne versprechen, wird jedoch dem Grundmotiv der Ayurvedalehre nicht im Geringsten gerecht.

Zur Abgrenzung gegenüber diesen Entwicklungen hat der VEAT genaue Richtlinien und Aufnahmekriterien festgelegt, welche für den Verbraucher bzw. Nutzer der Ayurveda-Therapie und Heilkunde eine größtmögliche Sicherheit bezüglich einer professionellen Ausübung und entsprechend seriösen und umfassenden Ausbildung im Bereich seiner Ayurveda-Angebote darstellt.
Alle Mitglieder achten außerdem in freiwilliger Selbstverpflichtung auch die Einhaltung von ethischen Grundsätzen in der Ausübung ihrer Tätigkeit, welche ebenfalls der ganzheitlichen Wissenschaft und Philosophie des Ayurveda entsprechen.


Aufnahmekriterien für neue Mitglieder

Der VEAT legt Inhalte und Bedingungen zur Ausübung einer Tätigkeit als VEAT-Mitglied im ayurvedischen Bereich fest und überprüft die erforderliche Qualifikation eines jeden einzelnen Bewerbers anhand ihres Ausbildungsumfangs und der Praxiserfahrung. Jeder kann Mitglied werden, der je nach Fachbereich eine umfassende Ayurveda-Ausbildung besucht, verinnerlicht und diese auch mit einer schriftlichen, mündlichen und ggf. praktischen Prüfung zum Abschluss gebracht hat. Dabei legt der VEAT einerseits Wert auf die Schulung authentischer Erfahrungen und traditionellen Wissens sowie anderseits auf die Vermittlung einer undogmatischen, ganzheitlichen und auch wissenschaftlichen Integration in unseren kulturellen, sozialen und klimatischen Rahmen.

Die nachfolgenden erforderlichen Stundensätze setzen sich zusammen aus

1. Präsenzunterricht in vollen Zeitunterrichtsstunden von anerkannten und praxiserfahrenen Lehrkräften
2. sowie einen kleinen Anteil studienbegleitender Lerneinheiten.


Anerkannt und gelistet werden ausschließlich Mitglieder

• im Wirkungsfeld Massage und Wellbeing
   mit minimal 200 Std. umfassender Ausbildung
   (40 Std. Ayurveda Grundlagen, 100 Std. zum jeweiligen Thema, z.B. Massage, 30 Std. Schulmedizin (vor allem Anatomie/Physiologie des Bewegungsapparates, Notfallmedizin, Hygiene) sowie 30  Std. studienbegleitende Lerneinheiten)

• im Wirkungsfeld Ernährung und Beratung
   mit minimal 350 Std. umfassender Ausbildung
   (40 Std. Ayurveda Grundlagen, 140 Std. zum jeweiligen Thema, z.B. Ernährung, 50 Std. Schulmedizin sowie 120 Std. studienbegleitende Lerneinheiten)

 im Wirkungsfeld Ayurveda-Therapie
   mit minimal 500 Std. umfassender Ausbildung
   (100 Std. Ayurveda Grundlagen, 200 Std. zum jeweiligen Thema, z.B. Therapie, 50 Std. Schulmedizin sowie 150 Std. studienbegleitende Lerneinheiten) vorweisen.

Im Schulungsumfang müssen die oben aufgeführten Lernbereiche beinhaltet sein. Hinzu kommt der Nachweis praktischer Erfahrung von jeweils ca. 50 Std. im Wirkungsfeld Wellbeing, Ernährung und Beratung, sowie ca. 100 Std. praktischer Erfahrung im Wirkungsfeld Ayurveda-Therapie.


• im Wirkungsfeld Ayurveda-Medizin
   Mediziner (Ärzte und Heilpraktiker) welche Ayurveda in Ihr Praxisangebot integrieren bzw. im klinischen Rahmen anbieten weisen ein minimal 750 Std. umfassendes Studium nach.
    (500 Std. Ayurveda-Medizin sowie 250 Std. studienbegleitende Lerneinheiten und mind. 4 Wochen Hospitanz)


Fortbildungskriterien

Eine zusätzliche wichtige Aufgabe des VEAT ist die permanente Qualitätssicherung der Mitgliederangebote in allen Ayurveda Fachbereichen (-Medizin, -Therapie, -Massage, -Gesundheitsberatung und -Wellbeing). Alle Mitglieder haben die Auflage kontinuierlicher Weiterbildung, um die jetzt schon vom VEAT definierten Qualitätsstandards zu sichern und auch in Zukunft halten zu können. Der VEAT in seiner Aufgabe als zur Zeit größter Ayurveda-Verband in Europa möchte dadurch zusätzlich das Vertrauen der Verbraucher sichern und vertiefen.

Die VEAT-Fortbildungs-Richtlinien

• In den ersten drei Jahren nach einer Ausbildung müssen jährlich Fortbildungsseminare
   im Ayurveda-Bereich besucht werden mit einer Mindeststundenzahl von 16 Stunden.
• Nach Ablauf der ersten drei Jahre, nach einer Ausbildung akzeptieren wir auch
   Fortbildungen in Fremdbereichen (Mindeststundenzahl von 16 Stunden).
• Es sollten aber alle 3 Jahre wieder Fortbildungen im Ayurveda Bereich mit einer
   Mindeststundenzahl von 16 Stunden besucht werden.


Sollten Sie Fragen hierzu haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

VEAT-Verband Europäischer Ayurveda-Therapeuten
Geschäftsstelle Deutschland
Martina Thurner
An der Falkenwiese 9
Tel.: ++49-8424-885758
Fax: ++49-8424-885759
E-Mail: VEAT@ayurveda-forum.de
Homepage: www.ayurveda-forum.de

 

 


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